Mehrweg in der Gastronomie

Durch die Verwendung von Mehrweggefäßen können die Umweltbelastungen vermieden werden, die mit der Herstellung von Einwegverpackungen verbunden sind. Außerdem lässt sich eine deutliche Reduzierung des Verpackungsmülls erreichen. So können Gastronom*innen und andere Unternehmer*innen, die Takeaway-Gerichte anbieten, einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Ressourcen, Umwelt und Klima leisten.

Doch auch die Betriebe selbst haben etwas davon.

Die Einführung von Mehrwegalternativen rechnet sich in der Regel. Es gibt zudem gesetzliche Änderungen, die zur Vermeidung von Verpackungsmüll aus Einwegplastik und zur Förderung von Mehrwegalternativen beitragen sollen: Seit Juli 2021 gilt ein Verbot bestimmter Verpackungsarten (z.B. Kunststoffteller oder Verpackungen aus geschäumtem Polystyrol) und ab Januar 2023 kommt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Größere Gastronomiebetriebe (mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² und mehr als fünf Mitarbeitende) müssen eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil anbieten. Kleinere Betriebe sind von der Pflicht ausgenommen, müssen aber auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft befüllen.

Wer schon jetzt auf Mehrweg setzt, ist gut vorbereitet.

In unseren FAQs beantworten wir Ihre Fragen zur praktischen Umsetzung.
Außerdem stellen wir Ihnen unter Materialien Hintergrundinformationen in Form von Broschüren, Factsheets oder Grafiken sowie Materialien für die Kund*innenkommunikation zur Verfügung .